Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg

Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Bauhof 5

90402 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 44 45


Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15


Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Neuerteilung von Hausnummern Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Baugesetzbuch § 126 Abs. 3, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Art. 52 Abs. 2

Weitergabe von Daten bei Neuerteilung
Im öffentlich-rechtlichen Bereich an

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

Deutsche Post AG, Deutsche Telekom, Kirchengemeindeamt, Integrierte Leitstelle Nürnberg, N-Ergie, Sparkasse Nürnberg, Zentralbrandversicherungsamt, Zentralfinanzamt, Zweckverband Wasserversorgung Schwarzachgruppe.

Innerhalb der Stadtverwaltung an

Amt für Stadtforschung und Statistik, Bauordnungsbehörde, Bürgerämter Nord, Ost und Süd, Einwohneramt, Stadtarchiv, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Umweltamt, Wirtschaftsreferat


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Datenerhebung ist erforderlich, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Bei der Vergabe von Hausnummern ist ein Widerruf nicht möglich.