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Stadt Nürnberg
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Stadt Nürnberg
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Baugesetzbuch § 126 Abs. 3, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Art. 52 Abs. 2
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg
Deutsche Post AG, Deutsche Telekom, Kirchengemeindeamt, Integrierte Leitstelle Nürnberg, N-Ergie, Sparkasse Nürnberg, Zentralbrandversicherungsamt, Zentralfinanzamt, Zweckverband Wasserversorgung Schwarzachgruppe.
Amt für Stadtforschung und Statistik, Bauordnungsbehörde, Bürgerämter Nord, Ost und Süd, Einwohneramt, Stadtarchiv, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Umweltamt, Wirtschaftsreferat
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Datenerhebung ist erforderlich, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Bei der Vergabe von Hausnummern ist ein Widerruf nicht möglich.